Handschriftlicher Beschluss zur Ernennung eines Gerichtsvollziehers in Remich, unterzeichnet von Ed. Thilges im Jahr 1860
Niedrige Schätzung
50 €
Hohe Schätzung
70 €
Handschriftlicher Auszug aus dem Beschluss über die Ernennung von Ch. HERCHEN zum Gerichtsvollzieher am Wohnsitz Remich, unterzeichnet vom Generaldirektor der Justiz Ed. Thilges, 1860, Briefkopf "Wir Wilhelm III... "4 Seiten Folio
- #HUISSIER
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