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Gesetz über die Ehrung verwundeter Soldaten - Luxemburg 19.

Niedrige Schätzung
70 €
Hohe Schätzung
100 €
Zuschlag für
100 €

MILITÄR. LOI Relative aux honneurs à rendre aux Militaires blessés dans les combats, A Luxembourg, de l'Imprimerie du Département Rue Curé.
Fehlstelle am linken Rand und kleine Wasserflecken.
42 x 35 cm

Automatisch übersetzt von DeepL. Die Originalfassung ist die einzige rechtsgültige Fassung. Um die Originalfassung zu sehen, wechseln Sie zur französischen Sprache.

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